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Elektro- und Solarfluggeräte

2017 (A)


Die Anordnung der Informationen erfolgt in diesem Jahr wie folgt:

Abwehr und Sicherheit

Zwischenfälle

Industrie und Landwirtschaft

Kamera-Drohnen

Kunst und Design

Neue Einsatzbereiche

Technologische Entwicklungen

Transport- und Lieferdrohnen

Personentragende Fluggeräte


Die aktuellen Informationen zu den beiden Themen Neue Regelungen sowie Drohnen-Rennen habe ich den bereits bestehenden Kapitelteilen in den Jahresübersichten 2015 und 2016 angefügt.

 


Abwehr und Sicherheit


Daß diese Angelegeneheit immer wichtiger wird, belegt u.a. der sogenannte Islamische Staat, der zunehmend bewaffnete Drohnen als Anschlagsmittel einsetzt – während die US-Truppen ein Anti-UAV-Verteidigungssystem zur Bekämpfung der IS-Drohnen verwenden und die irakischen Sicherheitskräfte in Mossul bewaffnete Quadrokopter gegen den IS nutzen.

Wohlgemerkt, dabei geht es nicht um die mit lethalen Waffen ausgestatteten großen Drohnen der Militärindustrie, sondern um die kleinen, die man überall kaufen kann. Neu ist die Idee natürlich nicht. So soll bereits 1977 die RAF geplant haben, einen Sprengstoffanschlag auf Franz-Josef Strauß auszuüben – mit einem Modellflugzeug.

Abwurf aus IS-Drohne

Abwurf aus
IS-Drohne

Mit diesen Drohnen kann zwar kein riesiger Schaden bewirkt werden, aber es ist ihnen trotzdem möglich, gezielt zu töten und die Gegner zu terrorisieren, wenn diese damit rechnen müssen, von einer Drohne angegriffen zu werden, sobald sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Die fliegenden Sprengsätze (IED) könnten somit zum Ersatz von Selbstmordattentätern avancieren, auch wenn letztere mit ihren sprengstoffbeladenen und gepanzerten Fahrzeugen weit größeren Schaden und Terror verursachen.

Zuvor hatte der IS Drohnen meist zum Auskundschaften verwendet, um Selbstmordattentäter mit Autobomben zu ihrem Ziel zu bringen und um die Explosion zur Auswertung und für Propagandazwecke aufzunehmen. Allerdings baut der IS inzwischen aus bestellten Teilen auch selbst Drohnen zusammen, inklusive Bombenabwurfsystemen und Zündern. Entsprechende Anleitungen und Checklisten, die jüngst in einer Produktionsstätte für Drohnen in der Nähe der Universität von Mossul gefunden wurden, sollen bereits aus dem Jahr 2015 stammen, was belegt, daß die Vorbereitungen schon länger laufen.

Im Januar 2017 erscheinen erste Berichte und Aufnahmen entsprechender Angriffe – da sich mit den Drohnen Bomben abwerfen und praktischerweise auch gleichzeitig Bilder machen lassen. Dabei lassen sich die ersten Versuche des IS, Drohnen zu Waffen zu machen, auf den Beginn der Offensive auf die irakische Großstadt Mossul im Oktober 2016 zurückverfolgen, als Peschmerga-Kämpfer, begleitet von französischen Soldaten, in der Provinz Erbil eine kleine Drohne abgeschossen haben, die sich als ‚trojanischer Vogel‘ entpuppte.

Die Drohne wurde damals in das Militärlager mitgenommen, um sie dort zu untersuchen. Als die Peschmerga-Kämpfer sie zerlegten, explodierte der in der Drohne befindliche Sprengkopf und tötete zwei von ihnen, zwei französische Soldaten wurden schwer, weitere zwölf leicht verletzt. Der Sprengsatz war in Form einer Batterie eingebaut worden. Presseberichten zufolge sollen zudem mindestens zweimal IS-Drohnen eingesetzt worden sein, um irakische Soldaten anzugreifen.

Ebenfalls im Januar veröffentlicht der IS Aufnahmen vom Abwurf eines ‚Bömbchens‘ von einer Drohne auf einen M1 Abrams Panzer in Mossul. Dabei ist zu sehen, daß die Granate genau neben der offenen Luke einschlägt, in der eine Person steht, die bei dem Anschlag denn auch getötet worden sein soll.


AUDS

Auf Fotos, die in Pressemeldungen vom März erscheinen, sind Elemente des Anti-UAV-Verteidigungssystems (AUDS) der US-Truppen zur Bekämpfung der IS-Drohnen zu sehen. Dabei handelt es sich um das AUDS eines britischen Konsortiums, über das ich bereits in der Übersicht 2015 berichtet habe (s.d.), und das im vorliegenden Fall auf einem amerikanischen FMTV-Militärfahrzeug montiert ist.

Interessanterweise gibt es auch einen Kurzbericht vom Juli 2016, demzufolge die US-Army im Irak auf der Fire Base Bell außerhalb von Makhmour (inzwischen: Kara Soar Counter-Fire Complex) das Anti-Drohnen-Gewehr DroneDefender der Battelle eingesetzt haben soll, zumindest im Zuge des Trainings. Auch dieses Gerät habe ich in der genannten Übersicht schon vorgestellt.

Ebenfalls im März 2017 veröffentlicht der IS Fotos einer angeblich abgefangenen bewaffneten Drohne der irakischen Sicherheitskräfte, bei der es sich um einen um einen DJI-Phantom-Quadcopter mit zwei aus Granaten und Federbällen hergestellten Bomben handelt.

Tatsächlich wurde diese Drohne jedoch durch das irakisches Militär abgeschossen, da man sie dem IS zuschrieben hatte.

Auch aus dem syrischen Rakka wird berichtet, daß die IS-Kämpfer nun Drohnen einsetzen, die mit Sprengstoff oder Granaten ausgestattet sind. Sie werden zwar oft abgeschossen und richten in der Regel keine großen Schäden an, sorgen aber für ständige Beunruhigung.

Entdeckte IS-Drohnen

Entdeckte
IS-Drohnen

Als die syrischen Streitkräfte ihre Operationen in der befreiten Stadt Al-Mayadeen im Süden der Provinz Deir Ezzor fortsetzen, fallen ihnen gewaltige Mengen an Waffen und Munition in die Hände, die der Terroristengruppe ISIS gehört hatten – darunter auch viele Quadrokopter, wie auf dem Foto zu sehen ist.


Im Februar 2017 nimmt der Drohnenhersteller DJI einen Großteil des Irak und Syriens in die Liste der Flugverbotszonen für seine Drohnen auf. Normalerweise hindert DJI die Nutzer daran, ihre Drohnen über sensible Gebiete wie Militärstützpunkte und Flughäfen zu navigieren.

Die neuen Flugverbotszonen decken hingegen eine viel größere Breite ab und umfassen laut der Karte von DJI den größten Teil der Nordhälfte beider Länder, in denen die Drohnen des Unternehmens immer wieder zu Observationen oder Sprengstoffattacken verwendet werden, wie man anhand des obigen Fotos leicht erkennen kann.

Die Updates, die im Stillen an der Go-App von DJI vorgenommen wurden, deuten darauf hin, daß die chinesische Firma im Geheimen den Krieg gegen islamische Extremisten unterstützt. Was auch nachvollziehbar ist, wenn man weiß, daß das Erdogan-Regime mittels gefälschter Papiere über 20.000 Uiguren samt ihrer Familien aus China nach Syrien geschleust hat, um dort ihrem Wahn nachzugehen, ein mittelalterliches Kalifat zu errichten. Und natürlich will China diese Terroristen nicht wieder zu hause haben.


Besorgt über das Problem, eine angreifende Drohne abzuschießen, ist man auch im Iran, weshalb im Februar 2017 der Betrieb von privaten Drohnen über der gesamten Hauptstadt Teheran verboten wird. Mitte Januar konnte eine Drohne in einer Flugverbotszone am Amtssitz von Ali Chamenei auch von Dutzenden von Luftabwehrkanonen nicht abgeschossen werden.


Die Houthi-Rebellen im Jemen benutzen wiederum (brennstoffbetriebene) Selbstmorddrohnen, um die Radar-Stationen der ballistischen Raketenabwehr auszuschalten und den Weg für Scud-Raketenangriffe auf die saudischen Aggressoren zu ebnen, wie im März 2017 berichtet wird. Die Qasef-1 Drohnen, die von Israel entwickelten Modellen ähneln, sind vermutlich aus dem Iran in den Jemen geschmuggelt worden. Laut einem Bericht waren bereits im vergangenen Oktober sechs derartige Drohnen auf einer Schmuggelroute abgefangen worden, die durch den Oman führt.


Bewaffnete Drohnen und Fluggeräte, die sich in Waffensysteme einbinden lassen, sind aber auch in vielen anderen Ländern Objekte des Interesses. So reguliert ein im April 2017 vorgelegter neuer Gesetzentwurf im US-Bundesstaat Connecticut die Verwendung von Drohnen unter dem Aspekt, daß die Mini-Drohnen nicht nur selbst als Waffen dienen können, um mit ihnen Personen, Fahr- oder Flugzeuge anzugreifen, sondern daß sie auch noch zusätzlich bewaffnet werden können.

Der Gesetzesentwurf, der bereits vom Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses in Connecticut mit großer Mehrheit durchgewunken wurde, würde aber auch das Tor für eine Aufrüstung der Sicherheitskräfte öffnen, um ihrerseits bewaffnete Drohnen zur Verbrechensbekämpfung einzusetzen, weshalb die Bürgerrechtsorganisation ACLU vor einem gefährlichen Präzedenzfall warnt.

Noch erlaubt kein US-Bundesstaat die Aufrüstung von Drohnen mit Waffen, nur in North Dakota darf die Polizei Drohnen mit nicht oder weniger tödlichen Waffen wie Taser-Elektroschocker ausstatten. Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle, daß es außerdem bereits diverse bodengebundene bewaffnete Polizei- und Militärroboter gibt, die in dieser Übersicht aber nicht behandelt werden.


Im Mai 2017 ist zu erfahren, daß die Türkei bewaffnete Drohnen für Sicherheits- und Antiterroroperationen einsetzen wird, die von dem türkischen Rüstungskonzern STM Defense Technologies and Engineering für das Verteidigungsministerium entwickelt worden sind und gegenwärtig auf der 13. Internationalen Messe der Verteidigungsindustrie (IDEF) in Istanbul vorgestellt werden.

Nachdem die USA der Türkei vor einigen Jahren keine Kampfdrohnen des Typs Predator liefern wollten, hat das Land selbst predatorähnliche Geräte entwickelt. Die Anka-Drohne sollte eigentlich 2014 einsatzfähig sein, was aber nicht gelang. Nun wird erhofft, daß dies im Jahr 2018 der Fall sein könnte. Diese großen militärischen Kampfdrohnen sind aber nicht Gegenstand dieser Übersicht – obwohl die Türkei die bewaffneten Drohnen auch im Inland einsetzt.

Bei dem nun präsentierten kleinen Fluggerät handelt sich um eine 3,7 kg schwere und 12,5 cm lange Kamikazedrohne mit vier Flügeln namens Alpagu, die innerhalb von 45 Sekunden gestartet werden kann. Sie hat eine Reichweite von 5 km und kann 10 Minuten lang in einer Höhe von bis zu 400 m mit einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h fliegen. Sie können ein Ziel ferngesteuert oder vorprogrammiert angreifen, indem sie sich mit ihrer Sprengladung darauf niederstürzen.

Sie sollen zusammen mit angeblich autonomen Kargu-Drohnen agieren, die bislang allerdings auch nur ferngesteuert werden. Diese 6,2 kg schweren Drohnen mit einer Reichweite von ebenfalls 5 km, einer Flughöhe bis zu 1 km und einer Flugdauer von 10 Minuten sollen zur Überwachung dienen und von KI-Algorithmen gesteuert werden. Auch mit diesen sollen Kamikazeangriffe ausgeführt werden können.

TIKAD

TIKAD


Im Juli 2017 stellt das in Florida ansässige Startup Duke Robotics Inc. eine speziell angefertigte Multirotor-Drohne vor, die verschiedene militärische Waffen bis zu einem Gewicht von 10 kg tragen und abfeuern kann, einschließlich halbautomatischer Gewehre und Granatwerfer. Die Firma war 2014 von israelischen Veteranen und Reservisten der israelischen Spezialeinheiten gegründet worden.

Die TIKAD-Drohne, die als Waffensystem gegen Terroristen angepriesen wird, soll zunächst noch ferngesteuert, aber schließlich auch autonom, im Stadtkrieg Häuser durchsuchen oder gegen die Gegner vorgehen. Das Rückstoß-Problem, das schon bei Bodenrobotern zu unerfreulichen Ergebnissen führen kann, soll durch ein Stabilisierungssystem aus flexibel miteinander verbundenen Platten gelöst worden sein, an denen die Waffe befestigt ist. Die Platten sollen den Rückstoß so abfedern, daß die Drohne stationär in der Luft bleibt und schnell erneut schießen kann.

Der Fachpresse zufolge hat das israelische Militär bereits eine nicht genannte Anzahl TIKAD-Drohnen gekauft, und die Firma geht davon aus, daß auch das Pentagon zuschlagen wird – weshalb sie sich vorausschauend in Florida, in der Nähe des US Special Operations Command und des U.S. Central Command angesiedelt hat.

Angesichts des westlich unterstützten, brutalen Angriffskriegs Saudi-Arabiens und des Westens gegen den Jemen und seine Bevölkerung wirkt die abgebildete Werbemontage der Firma, auf der eine typische jemenitische Stadt zu sehen ist, in meinen Augen besonders perfide.


Im August 2017 berichten die Fachblogs, daß 130 US-Militärstützpunkte im ganzen Land jetzt die Erlaubnis des Pentagon haben, Drohnen abzuschießen oder zu beschlagnahmen, die eine Gefahr für den Flugbetrieb oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der volle Umfang der autorisierten Aktionen wird allerdings nicht veröffentlicht. Die neuen Regeln kommen nach Berichten über unbefugte Flüge über Basen, einschließlich einem, bei dem die Drohne fast mit einem 250 Mio. $ teuren F-22A Kampfflugzeug kollidiert ist.

Obwohl es bereits seit April illegal ist, Drohnen über Stützpunkte zu fliegen, blieb diese Regelung praktisch wirkungslos, da es den Dienststellen bislang nicht gestattet war, die Fluggeräte zu Boden zu zwingen oder abzuschießen.


Laut einem offiziellen Bericht soll die israelische Rüstungsfirma Aeronautics Defense Systems Ltd. im November 2017 ihre Ausfuhrlizenz verloren haben, da Repräsentanten der Geschäftsleitung auf Wunsch von Aserbaidschan im Juli zu Vorführungs- und Testzwecken Kamikaze-Drohnen vom Typ Orbiter 1K auf eine bemannte Position der benachbarten armenischen Streitkräfte gelenkt haben sollen, wobei zwei Soldaten leicht verletzt wurden.

Die israelische Justiz hat bereits eine Untersuchung gegen das Unternehmen eingeleitet, wobei die unter Geheimhaltung stehenden Ermittlungen, die auch das israelische Verteidigungsministerium umfassen, schon seit einigen Wochen laufen.

Das ursprüngliche Orbiter Mini UAS (o. MUAS) ist ein kompaktes, leichtes und elektrisch betriebenes System, das von zwei Soldaten bedient wird. Es kann in Rucksäcken getragen und auf einem kleinen Fahrzeug aufgestellt werden. Der Flieger selbst wird mit einem kleinen Katapult gestartet und landet an einem Fallschirm. Mit einem Gewicht von bis zu 10 kg kann er vier Stunden lang und bis zu einer Entfernung von 80 km fliegen, wobei er eine kardanisch aufgehängte Multi-Sensor-Kamera mit Tag- und Nacht-Kanälen sowie einen Laserpointer trägt.

Aufgrund seiner speziellen Struktur und des leisen elektrischen Motors hat der Orbiter eine sehr geringe elektromagnetische und akustische Signatur, was es schwierig macht, ihn auf dem Schlachtfeld zu erkennen. Er wird weltweit bereits von rund 20 Militär-, Heimatschutz- und zivilen Kunden eingesetzt.

Die bewaffnete Version Orbiter 1K Kingfisher, die Aeronautics erstmals auf der Paris Air Show im Mai 2015 vorgestellt hat, kann eine Sprengstoff-Nutzlast von 2,3 kg aufnehmen und damit 2 – 3 Stunden lang fliegen. Er kann ferngesteuert werden oder einen eingegebenen Bereich unabhängig scannen, um ein stationäres oder sich bewegendes Ziel zu erkennen und zu zerstören. Wird ein Ziel nicht erkannt, kann die Drohne zur Basis zurückkehren und landen, um wiederverwendet zu werden. Laut Aeronautics erreicht die bewaffnete Drohne im August 2016 den operativen Status.


Im Oktober 2017 findet diemexikanische Bundespolizei während der​ Festnahme​ von ​vier ​Kartell-Mitgliedern eine Drohne ​vom ​Modell​ 3DR Solo, an der die​ Männer ​mit​ Klebeband einen selbstgebauten Sprengsatz befestigt hatten. Bei der Verhaftung in ​der ​Provinz ​Guanajuato, 200 ​km​ nordwestlich​ von​ Mexiko​ Stadt, fanden​ die ​Beamten neben der Bombendrohne auch ein AK-47 Sturmgewehr.

Den​ Behörden ist zwar seit mindestens​ 2010  bekannt,​daß die mexikanischen Kartelle​ Drohnen​ für​ den​ Transport​ ihrer​ Ware​ einsetzen, und erst im​ August diesen ​Jahres ​hatten Grenzbeamte ​in​ San ​Diego ​den ersten ​offiziell ​bestätigten ​Fall von ​Schmuggel​ durch​ eine ​Drohne unterbunden, doch ist ​dies ​das​ erste​ Mal, ​daß​ die Kartelle​ nachweislich Drohnen​ als​ Waffen​ einsetzen.

Der selbstgebastelte ​Sprengsatz​ ist ​lokal​ als ​ ,Papabomba‘ (Kartoffelbombe) bekannt.​ Papabombas ​kamen​ zuerst​ in ​Kolumbien ​auf und sind dicht gepackte​ runde ​Bomben,​die​ mit​ Kaliumchlorat,​ Schwefel und​ Aluminium​ befüllt​ werden.​ Als improvisierte ​Schrapnelle ​kommen zusätzlich ​noch ​Schrauben​ und ​Muttern​ zum ​blutigen Einsatz.


Ebenfalls im Oktober 2017 wird ausgewählten Journalisten vom Kommando Heer in Strausberg bei Berlin ein neues Thesenpapier zur Verfügung gestellt, das die Debatte über den Einsatz unbemannter, zum Teil autonom operierender Waffensysteme vorantreibt (,Wie kämpfen Landstreitkräfte künftig?‘). Das Papier soll den Auftakt für das zu erstellende ,Operationskonzept für Landstreitkräfte‘ bilden und nicht zuletzt im Bundestag um Zustimmung zu kostspieligen Aufrüstungsvorhaben werben. Dazu stellt es mögliche Szenarien künftiger Landkriege dar.

Eine besondere Rolle spielen darin Drohnenschwärme. Den Experten zufolge sind solche Verbände einer bis zu dreistelligen Zahl unbemannter Flugkörper, die eine Spannweite von nur wenigen Dutzend Zentimetern haben und lediglich einige hundert US-Dollar pro Stück kosten, nicht nur zu Aufklärungszwecken, sondern auch für Angriffe aller Art geeignet – weshalb das Thesenpapier die Nutzung von Drohnenschwärmen auch durch die Bundeswehr vorsieht.

Demnach kommen Drohnenschwärme etwa als Hilfsinstrument in Frage, um die feindliche Luftabwehr auszuschalten. So könnten sie genutzt werden, um die Luftverlegung von Einheiten in Gebiete durchzusetzen, zu denen feindliche Kräfte den Zugang zu verhindern suchen.

Über eine entsprechende Umsetzung, bei der die US-Streitkräfte seit 2014 die Fähigkeiten von Perdix-Drohnenschwärmen testen, habe ich bereits ausführlich berichtet (s.u. Neue Einsatzbereiche 2016). Doch die USA stehen damit nicht alleine: Die staatseigene China Electronics Technology Group demonstriert im Juni 2017 ein Manöver mit einem Schwarm aus 119 Starrflügel-Drohnen des Typs Skywalker X6, der bislang weltweit größten Drohnenschwarm-Übung, die allerdings nicht primär militärischen Zielen dient.

Das Thesenpapier sieht ferner vor, Truppentransporter von Drohnenschwärmen begleiten zu lassen, die dieselben Signale aussenden wie Hubschrauber und der gegnerischen Luftverteidigung dadurch eine Vielzahl von Einsatzverbänden vortäuschen. Der Feind werde von der Signalüberflutung rasch überfordert sein und seine Geschosse auf die kleinen Drohnen verschwenden. Bei der Luftwaffe soll zum Beispiel die nächste Kampfflugzeug-Generation (Future Combat Air System, FCAS) im Verbund mit Begleitdrohnen fliegen, die es schützen und als Sensoren dienen, damit sich die Piloten auf ihre Mission konzentrieren können.

Neben der Nutzung eigener Drohnenschwärme für offensive Operationen bereitet sich das Heer auch auf die Abwehr gegnerischer Schwärme vor. Demnach könne man einem Masseneinsatz unbemannter Flugkörper entgegenwirken, indem etwa Puma-Schützenpanzer ihre Bordmaschinenkanonen mit sogenannter airburst-anti-UAV-Munition lüden, die Splitterwirkung im Sinne eines Sperrvorhangs entfalte. Ergänzend wird auf Abwehrsysteme mit Hochenergielasern und elektromagnetischen Impulsen hingewiesen, die bereits in der Jahresübersicht 2015 vorgestellt wurden (s.d.).

Außerdem sieht das Thesenpapier den Einsatz nicht nur ,teilautonomer‘, sondern auch ‚autonomer Systeme‘ vor, mit denen u.a. Drohnen oder Drohnenschwärme gemeint sind, die ohne jede menschliche Kontrolle operieren können und deren Nutzung noch überwiegend abgelehnt wird.

Slaughterbot-Video

Slaughterbot-Video


Genau an dieser Stelle setzt ein beeindruckend gut gemachter und beängstigender Kurzfilm des Future of Life Institute an, das sich dem Kampf gegen automatisierte Tötungssysteme verschrieben hat. Der Videoclip der Fake-Firma StratoErnergetics (die sogar eine eigene Homepage hat) und deren vermeintlicher Waffenschau, der zumindest in den ersten Minuten irritierend echt wirkt und sich im Internet viral verbreitete, wurde eigens für die ,UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen‘ produziert, die im November 2017 in Genf zusammenkam, um u.a. über autonome Waffensysteme zu diskutieren.

Der Clip ist Teil der internationalen Kampagne ,Stoppt Killerroboter‘, die ein weltweites Verbot für Waffensysteme fordert, die autonom über Leben und Tod entscheiden können, ohne daß ein Mensch einen konkreten Tötungsbefehl geben muß. Die  Kampagne knüpft an den offenen Brief an, den vor zwei Jahren 117 Experten aus dem Bereich Künstliche Intelligenz und Robotertechnologie verfaßt hatten, darunter der Tesla-Chef Elon Musk und der inzwischen verstorbene Physiker Stephen Hawking.

Der Kurzfilm zeigt eindringlich, wieso autonome Waffen so gefährlich sind und wie unsere Zukunft aussehen könnte, wenn wir uns auf diese Technologie einlassen – die hier in Form von Mini-Drohnen namens Stinger (o. Slaughterbots) dargestellt wird, welche von einer künstlichen Intelligenz gesteuert ihre Opfer attackieren und mit einer kleinen Sprengladung gezielt das Gehirn zerstören.


Neben dem Militär sind insbesondere sie staatlichen Polizeibehörden und die privaten Sicherheitsdienste an bewaffneten Drohnen interessiert, wie wir schon mehrfach erleben durften. Die erste Meldung in diesem Zusammenhang stammt vom März 2017 und besagt, daß die Polizei in Devon und Cornwall, die ein größeres geographisches Gebiet kontrolliert als jede andere Abteilung in England, im Sommer eine neue Drohnen-Einheit einführen wird, informell als ,fliegende Truppe‘ bezeichnet, die anschließend einen sechsmonatigen Testlauf bestehen muß, bevor entschieden wird, ob sie als permanenter Bestandteil der Polizei erhalten bleibt.

Die erste Polizeidrohnen-Einheit soll mit Dorset geteilt werden und in erster Linie Helikopterkosten bei der Verbrecherjagd und der Suche nach Vermißten sparen. Die drei Polizeibehörden testen die Technologie schon seit 2015.

Der ,Think Tank Reform‘ hatte schon Anfang 2017 vorgeschlagen, daß Drohnenpiloten der Polizei die Standard-Fußpatrouillen ersetzen könnten, wodurch die für die Arbeit auf den Straßen erforderliche Polizeistärke drastisch reduziert werden könnte.

Tatsächlich wird im Juli bestätigt, daß sich die Polizeikräfte der drei genannten britischen Regionen zusammengetan haben, um die erste Einheit mit sechs Drohnen zu schaffen, welche die operative Polizeiarbeit rund um die Uhr unterstützen wird. Für den Betrieb der Drohnen sind gegenwärtig fünf Beamte akkreditiert, in den nächsten zwölf Monaten sollen weitere 40 ausgebildet werden. Zum Einsatz kommen zunächst Inspire-Drohnen von DJI, die mit einer Wärmebild- und einer 4K-Kamera ausgestattet sind.

Der außer Kontrolle geratene Zustand der Überwachung im Vereinigten Königreich läßt jedoch vermuten, daß die Behörden in Wirklichkeit nicht wissen, wie sie sich vernünftig verhalten sollen. Die Bürger des Landes haben schon heute die fragwürdige Ehre einer Orwellschen Dystopie, daß auf alle zehn Personen eine Überwachungskamera kommt.


In den USA hat sich der Einsatz von Drohnen durch Regierungsbehörden allerdings noch viel weiter verbreitet. War im Jahr 2013 ein Vorschlag der Polizei von Seattle, Drohnen als Teil ihrer Strafverfolgungsaktivitäten einzusetzen, nach einem öffentlichen Aufschrei zurückgezogen worden, während 2014 ein ähnlicher Aufschrei einen Drohnenplan des Police Department von Los Angeles zu Fall brachte, arbeiteten Ende 2016 bereits sage und schreibe 347 US-Regierungsabteilungen Drohnen, von denen die meisten Sheriffs oder Polizeidienststellen sind.

Die entsprechende detaillierte Auflistung des Center for the Study of the Drone am Bard College in New York, die im April 2017 erscheint, trägt den Titel ‚Public Safety Drones‘ und ist im Netz abrufbar.

Doch damit nicht genug. So läuft im April 2017 die Ausschreibung für Drohnen, die an der Grenze zwischen den USA und Mexiko eingesetzt werden sollen und hierfür mit einer Gesichtserkennungssoftware ausgestattet sind. Das Programm zur Grenzsicherung, das im Wesentlichen auf dem Einsatz von intelligenten Drohnen basieren soll, war schon unter Präsident Obama gestartet worden.

Die technisch auf den Einsatz bei den Grenzschutzbehörden zugeschnittenen Drohnen sollen in etwa die Größe von handelsüblichen Privatdrohnen haben, dazu aber eine Sprachsteuerung besitzen, damit die Drohne auch geflogen werden kann, wenn gerade keine Hand frei ist. Außerdem soll die Software in der Lage sein, automatisch bestimmte Objekte wie Menschen und Fahrzeuge zu erfassen und ebenfalls automatisch einen Abgleich mit den Datenbanken der Behörden durchzuführen, um bei einem Treffer Alarm zu schlagen.

Den Angaben der Behörden zufolge soll die Gesichtserkennung in erster Linie dem Schutz der Grenzbeamten dienen. Diese können so beispielsweise herausfinden, ob ein Schleuser in der Vergangenheit bereits einmal auf Menschen geschossen hat – und im Zweifelsfall Verstärkung anfordern, bevor der Zugriff erfolgt. Denkbar ist zudem auch, daß die Drohne automatisch weitere Kräfte alarmiert, wenn bestimmte Personen erkannt werden. Die US-Behörden gehen davon aus, in rund zwei Jahren eine erste fertige Drohne speziell für den Einsatz im Grenzschutz zu erhalten – drei Firmen haben bereits mit dem Bau von Prototypen begonnen. 


Im Oktober 2017 genehmigt Los Angeles Police Department (LAPD) ein einjähriges Testprogramm, um Drohnen einzusetzen. Die zuständige Polizeikommission befürwortete die heiß umkämpfte Entscheidung mit drei zu einer Stimme. Das Programm erlaubt der Polizei, die Roboter in einer Vielzahl von Bedingungen einzusetzen, einschließlich ,taktischer Situationen‘ (d.h. mit SWAT-Teams), bei Suchaktionen und Naturkatastrophen.

Der Polizeikommission zufolge wird jeder Einsatz durch einen hochrangigen Offizier genehmigt, zudem werden die LAPD-Drohnen mit keinerlei tödlichen oder weniger tödlichen Waffen ausgestattet. Zivilisten erhalten außerdem Berichte darüber, wann und wie das LAPD seine Drohnen einsetzt. Was mit den zufälligen Aufnahmen geschieht, welche die UAVs während ihrer Missionen machen, blieb bislang jedoch offen.


Etwas paranoid – oder doch nicht? – wirkt eine Meldung vom August 2017, der zufolge die US Army in einem Memo allen Mitarbeiten befohlen habe, keine Drohnen des chinesischen Drohnenherstellers SZ DJI Technology Co. Ltd. (DJI) mehr zu nutzen, obwohl gerade diese von der Army am meisten verwendet werden. Der weitreichenden Anordnung nach ist aber nicht nur die Nutzung zu beenden, es müssen zudem alle DJI-Programme deinstalliert, Batterien und Speichermedien entfernt und alles sicher gelagert werden, inklusive Flugcomputer, Kameras, Radios, Fernsteuerungen, GPS-Empfänger usw., bevor weitere Richtlinien kommen.

Ein Grund für die Maßnahme mag sein, daß im April 2016 bekannt wurde, daß die Firma Daten, die mit ihren Geräten und Programmen in China und in Hongkong gesammelt werden, auf Anfrage der chinesischen Regierung übergibt. DJI behauptet allerdings, daß man nicht auf die Videos und Daten zugreifen kann, die von den Drohnen in anderen Ländern produziert werden, sondern nur auf die Fotos und Videos, die auf das DJI-eigene Netzwerk SkyPixel hochgeladen werden.

Ob die Army Informationen besitzt, daß Daten doch heimlich übertragen werden oder daß die Geräte Sicherheitslücken haben, die sich ausnutzen lassen, ist nicht bekannt. Gäbe es einen Zugriff, wäre dies für chinesische Geheimdienste und Militärs natürlich hochinteressant – nicht nur in Bezug auf die USA, sondern auch über US-Einsätze wie in Syrien oder im Irak.

Die Fachpresse vermutet, daß die Army vielleicht deswegen hellhörig geworden ist, weil DJI im März 2017 eine ,elektronische Verantwortlichkeit‘ in Form eines elektronischen Nummernschildes für Drohnen vorgeschlagen hat. Die Idee ist, daß alle Drohnen mit preiswerten Funkgeräten ausgestattet werden, die sowohl ihren Standort als auch einen benutzerspezifischen Identifikationscode übermitteln.

Obwohl jeder, der den richtigen Empfänger verwendet, diesen Code lesen und notieren kann, können ihn nur Polizeibeamte oder Luftfahrtbehörden einem bestimmten Benutzer zuordnen – ähnlich wie derzeit alle Autos Nummernschilder haben, so daß Verkehrsverstöße gemeldet werden können, ohne die Identität der Fahrer zu kennen. In dem White Paper zu dem Konzept, das DJI der Association for Unmanned Vehicle Systems International (AUVSI) vorgelegt hat, weist die Firma darauf hin, daß auf diese Weise die Privatsphäre der Benutzer beibehalten wird, sie aber auch für ihre Handlungen verantwortlich wären.

Signifikanter ist dann wohl, daß DJI ab dem Mai die Käufer auffordert, ihre Drohnen bei der Firma zu registrieren, wobei großer Druck ausgeübt wird, damit dies auch geschieht: Nichtregistrierte Drohnen würden dann nur noch bis zu einer Höhe von 30 m und in einem Radius von 50 m fliegen können, und auch Live-Video wäre nicht mehr drin, wodurch Luftaufnahmen mehr oder weniger unmöglich werden, was angeblich das Geofencing-System unterstützen soll.

Kurz nach dieser Ankündigung von DJI seien zwei Berichte geschrieben worden, auf die das Army-Memo verweist. Demnach ist klar, daß die Firma, wenn sie Reichweite oder Live-Streaming der Drohnen verändern kann, offenbar aus der Ferne auf die Geräte zugreift und die Daten verändert. Dies könnte die Drohnen tatsächlich zu Spionen machen, die massenhaft über die ganze Welt verbreitet sind und von Menschen verwendet werden, die gar nicht wissen, daß sie als informelle Agenten Chinas unterwegs sind.

DJI antwortet umgehend auf Vorwürfe der US-Army und betont, daß seine Drohnen für zivile Zwecke entwickelt und produziert würden. Sie seien nicht für den militärischen Einsatz konstruiert und erfüllen daher auch keine militärischen Spezifikationen. Es ist jedoch nicht anzunehmen, daß diese Beteuerungen zu einem Gesinnungswandel bei der Army führen werden.

Im November 2017 folgt jedenfalls die Meldung, daß nun auch das Immigration and Customs Enforcement (ICE) Büro der Homeland Security in Los Angeles denkt, daß China nichtsahnende Amerikaner mit DJI-Drohnen ausspioniert. In dem entsprechenden Memo des US-Heimatschutzministeriums wird gesagt, daß DJI wahrscheinlich von seinen kommerziellen Drohnen in den Vereinigten Staaten Daten sammelt und diese mit der chinesischen Regierung teilt.

Darüber hinaus wird die Schlußfolgerung gezogen, daß die DJI-Systeme verwendet werden könnten, um sensible Informationen im Bereich der kritischen Infrastruktur zu sammeln, mit denen die chinesische Regierung physische oder Cyber-Angriffe gegen die Vereinigten Staaten durchführen könnte. Alternativ könnte China die DJI-Informationen an terroristische Organisationen, feindliche nichtstaatliche Organisationen oder staatlich geförderte Gruppen liefern, um Angriffe auf die kritische US-Infrastruktur zu koordinieren.

Diesmal weist DJI die Behauptungen schärfer zurück und sagt der Presse, daß das Memo „auf offensichtlich falschen und irreführenden Behauptungen beruht“. Die ICE sollte in Betracht ziehen, sie zurückzuziehen oder zumindest die unhaltbaren Behauptungen zu korrigieren.

O-R3 mit Drohne

O-R3 mit Drohne


Wie im technologischen Bereich schon häufiger, will Dubai auch bei autonomen Polizeifahrzeugen eine Vorreiterrolle spielen, wie Berichte vom Mai 2017 besagen. Dafür geht das Emirat – auch dies wie immer – auf Einkaufstour und schafft sich den angeblich weltweit ersten Boden-Luft-Sicherheitsroboter an, der von der 2015 gegründeten Firma OTSAW Digital hergestellt wird, deren Sitze sich in Singapur und in South San Francisco befinden.

Der Sicherheitsroboter O-R3 soll ab Ende des Jahres auf den Straßen unterwegs sein, um die Stadt sicherer und smarter zu machen, „damit die Straßen auch ohne schwere Polizeipatrouillen sicher und friedlich sind“. Das elektrische Gefährt soll primär in den Touristengebieten eingesetzt werden.

Es wird hier aufgeführt, weil es aus dem Heck eine Drohne starten und mit dieser koordiniert ein Gebiet überwachen kann, wobei Fahrzeug und Drohne mit der Polizeizentrale verbunden sind. Ausgestattet mit Kameras und Gesichtserkennung sollen gesuchte Kriminelle identifiziert und auffälliges Verhalten entdeckt werden. Ebenso ist es möglich, Menschenmengen nach Personen von polizeilichem Interesse abzuscannen oder Verdächtige zu verfolgen.

Der Hersteller wirbt für seinen Sicherheitsroboter, der selbst durch einen Fingerabdruckscanner geschützt ist, daß dieser durch seine 360° umfassende Wahrnehmung und dank eines fortgeschrittenen selbstlernenden Algorithmus navigieren sowie mit Situationskenntnis und ,intuitiver Umweltorientierung‘ Anomalien entdecken, Hindernisse vermeiden und sich selbst wieder aufladen kann, wenn ihm der Strom ausgeht. Bis Mitte 2018 scheint es allerdings noch nicht zur Umsetzung der Planungen gekommen zu sein.


Was Deutschland anbelangt, so bekommt die Bundespolizei für den G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg auf Drängen von Innenpolitikern aus Union und SPD eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Drohnen. Aus einer als vertraulich eingestuften Aufstellung der Bundesregierung geht hervor, daß die Bundespolizei im Vorfeld und während des Gipfels vor allem zur Kontrolle von Bahnstrecken und der Grenzen Drohnen der Modelle Inspire, Aladin und Typhoon nutzte. Auch das Bundeskriminalamt, die Bundeswehr und die Marine setzten zahlreiche Drohnen in der Luft und unter Wasser ein.


Daß solcherart Einsätze ihre Berechtigung haben, zumindest im Bereich der Verbrechensbekämpfung, belegen auch in diesem Jahr mehrere Meldungen.

Der Schmuggel von Drogen, Telefonen und anderer Waren mittels Drohnen in Gefängnisse hat dermaßen zugenommen, daß das Vereinigte Königreich im April 2017 eine spezialisierte Polizeieinheit einrichtet, um kriminelle Gruppen ausfindig zu machen, welche die Fluggeräte für diese Art von ruchlosen Zwecken benutzen.

Der Vorstoß folgt einer Reihe von Verurteilungen von Drohnenpiloten in ganz Großbritannien, die sich des Schmuggels von Drogen wie Cannabis und Heroin zusammen mit Mobiltelefonen in Gefängnisse schuldig gemacht hatten. Bei dem jüngsten Zwischenfall wurden zwei Personen zu jeweils mehr als sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie versucht hatten Schmuggelware im Gesamtwert von 48.000 £ in drei verschiedene Gefängnisse zu fliegen.

Anstatt zu versuchen, illegale Drohnen in der Luft physisch abzufangen, wird sich die neue Task Force darauf konzentrieren, „Intelligenz zu sammeln“. Dies beinhaltet die Inspektion der Drohnen, die in Gefängnissen gelandet sind und von den Mitarbeitern geborgen wurden, sowie die Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei und Fachleuten für das organisierte Verbrechen, um die Hintermänner der illegalen Flüge ausfindig zu machen.

Im Oktober 2017 wird berichtet, daß ein 44-jähriger Mann aus Anfield nach einer vereitelten Drogenlieferung in das Walton-Gefängnis in Liverpool verhaftet wurde. Das Gefängnispersonal hatte die Drohne am Donnerstag Mittag über das Gefängnis fliegend mit einem darunter hängenden Paket gesichtet, woraufhin Polizeibeamte aus Merseyside anrückten und den Mann auf einem nahe gelegenen Feld lokalisierten. Das konfeszierte Paket enthielt Drogen, Mobiltelefone und Tabak.

Der Verdächtige floh, wurde aber in einem Hinterhof in der Stuart Road North in Bootle festgenommen. Dort wurde unter einem Lieferwagen ein weiteres Paket gefunden, das Mobiltelefone, Cannabis und Tabak enthielt.

Im Dezember inhaftieren die Behörden acht Personen, nachdem diese vor einem Gefängnis in Worcestershire von Kameras, die aufgestellt worden waren, um wildlebende Tiere zu filmen, auf frischer Tat ertappt wurden. Wie sich herausstellte, hatte die ,Drohnenbande‘ vom Juli 2015 bis zum Mai dieses Jahres in England und Schottland mindestens 49 Flüge und Lieferungen in britischen Gefängnisse durchgeführt, bei denen Drogen, Werkzeuge, Mobiltelefone und sogar eine Freeview-Box eingeschmuggelt wurden.

Geführt wurde die Operation aus dem Gefängnis heraus von dem 35-jährigen Insassen Craig Hickinbottom, der dafür zu sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt wurde, während der Drohnenpilot Mervyn Foster sechs Jahre und acht Monate bekam. Insgesamt soll das Team Waren im Wert zwischen 600.000 £ und 1 Mio. £ geschmuggelt haben. Dabei hing die Ware an Angelschnüren und -haken und konnte so direkt in die Zelle geliefert werden, die sie bestellt hatte.


Wenn man demgegenüber allerdings erfährt, daß in US-Gefängnissen in den vergangenen fünf Jahren gerade einmal ein Dutzend Fälle des Schmuggels mittels Drohnen registriert wurden, auch wenn die Zahl der erfolgreichen Versuche vermutlich größer ist, stellt sich die Frage, ob das Ganze wirklich so signifikant ist, wie die Briten behaupten.

Immerhin gibt es einige interessante Einzelfälle, wie Ende Mai 2017, als eine Drohne erfolgreich Schmuggelware (Mobiltelefone und Marihuana) in das Ionia-Gefängnis in Michigan liefert, was fast zwei Monate lang unentdeckt bleibt. Die später gesichteten Überwachungsvideos zeigen wie Häftlinge zwei Pakete erhalten, die von einer Drohne abgeworfen werden.

Es wird vermutet, daß die beiden Alcatel-Handys, die im Juli im Gefängnis gefunden werden, von eben jener Drohne geliefert wurden. Ein drittes Paket mit Mobiltelefonen, Tabak und Marihuana wird vor dem Zaun Gefängnisses geborgen.

Mitte August gibt es zwei weitere versuchte Drohnenlieferungen ins Gefängnis. Diesmal gelingt es den Gefängnisbeamten, die Pakete, die Handys, Marihuana und Rasiermesser enthielten, in Gewahrsam zu nehmen. Wegen des Schmuggels werden drei Verdächtige angeklagt.

Abgestürzte Schmuggeldrohne

In Arizona abgestürzte
Schmuggeldrohne

Ein weitere Fall trägt sich im US-Bundesstaat South Carolina zu, wo dem Häftling Jimmy Causey im Juli per Drohne eine Drahtzange gebracht wird, die es ihm ermöglicht, aus dem Hochsicherheitsgefängnis auszubrechen. Der Ausbruch wurde jedoch nicht nur durch die Zange allein möglich, es gehörten auch vier Mobiltelefone sowie zwei Schußwaffen und Bargeld in Höhe von 47.000 $ dazu, die Mitwisser zuvor in die Haftanstalt geschmuggelt hatten.

Die Behörden gehen davon aus, daß die Drohne alle für den Ausbruch notwendigen Gegenstände transportiert hat. Causey war anschließend zwei Tage auf der Flucht und wurde dann in einem Motel im US-Bundesstaat Texas, etwa 2.000 km vom Gefängnis entfernt, festgenommen. Es war übrigens das zweite Mal in 12 Jahren, daß er kurzzeitig entkommen ist.

Im November 2017 stürzt eine Drohne, die versucht hatte, Telefone und Drogen an Insassen des Buckeye-Gefängnisses in Arizona zu liefern, in einem nur für Justizvollzugsbeamte zugänglichen Hof ab. Es ist der erste bekannte Vorfall mit einer Drohne in einem Gefängnis dieses Bundesstaates.

Wie den Berichten zu entnehmen ist, handelte es sich um eine selbstgebaute Drohne, die in einem zusammengeknoteten Sweatshirt zwei Mobiltelefone und mehrere mit Marihuana gefüllte Plastiktüten transportierte. Die Herkunft der Drohne kann nicht festgestellt werden.


Doch geschmuggelt wird auch noch woanders. Im August 2017 wird ein Amerikaner namens Jorge Edwin Rivera verhaftet, als er versucht mit einer Drohne fast 13,5 Pfund Methamphetamin (Meth) mit einen Straßenwert von ungefähr 46.000 $ aus Mexiko in die USA zu transportieren. Den Behörden gesteht Rivera, dies seit März und völlig unbemerkt schon ein halbes Dutzend Mal getan zu haben.

Agenten der US Customs and Border Protection (CBP) hatten die Drohne in der Nähe des bestehenden Grenzzauns am San Ysidro Port of Entry, nahe von San Diego, entdeckt und waren ihr bis zu ihrem Betreiber gefolgt, der nur 200 m von der Grenze entfernt war und angeblich große Plastikbeutel mit Meth bei sich hatte.

Es ist unklar, wie viele Flüge die Drohne durchführen mußte, um so viel Meth über die Grenze zu schmuggeln. Auf den von der CBP veröffentlichten Fotos sieht die von Rivera verwendete Drohne wie eine DJI Matrice 600 aus, die eine Nutzlast von knapp über 13 Pfund tragen kann. Der Verdächtige behauptet gegenüber der Polizei, daß er pro Flug nur 1.000 Dollar erhält.


Im Oktober kursiert zudem ein Berichtet, dem zufolge eine Drohne von Überwachungskameras erfaßt wurde, die offenbar Schmuggelware in das Gefängnis von Lithgow in Australien abwarf. Nachdem die Beamte den Abwurfort durchsuchten, ohne etwas zu finden, führen sie Razzien durch, bei denen sich einer der Insassen verdächtig verhält. Bei der Durchsuchung des Häftlings werden in seiner Kleidung zwei Pakete mit 403 Steroidkapseln gefunden.


Daß Drohnen auch für den Kleinvertrieb von Drogen genutzt werden können, belegt die Festnahme eines Pärchens im Dezember in Riverside, Kalifornien. Drogenfahnder, welche die Nachbarschaft von Benjamin Baldassarre und Ashley Carroll überwachten, bemerkten, daß eine Drohne den Hinterhof des Wohnhauses verließ, die dann auf einen nahegelegenen Parkplatz flog und ein kleines Päckchen mit Betäubungsmitteln fallen ließ, das von den warteten Kunden aufgehoben wurde. Die Zahlung sei dann erfolgt, indem die Kunden bei dem Paar vorbeigefahren und das Geld auf den Rasen geworfen hätten.


Was die direkte Drohnenabwehr betrifft, so ist im März 2017 zu erfahren, daß von der US-Army seit 2014 der Prototyp einer neuen Antidrohnenwaffe (combat unmanned Aerial Systems, C-AUS) entwickelt und getestet wurde, für die schon vorhandene Systeme verwendet wurden, die so umfunktioniert wurden, daß sie kleine Drohnen identifizieren, verfolgen und mit Präzisionsmunition abschießen können. Zunächst sollten damit Granaten erkannt werden. Die C-UAS Mobile Integrated Capability (CMIC)-Systeme werden auf Fahrzeugen bzw. Panzer angebracht.

Ende Februar wurden zwei mit dem CMIC aufgerüstete Stryker-Radschützenpanzer zur US Army Europe nach Deutschland geflogen, um den Umgang mit dem CMIC-System in einer ,aktiven Stryker-Einheit‘ zu trainieren, bevor sie als Drohnenabwehrsysteme getestet werden. Insgesamt sollen die Schützenpanzer 180 Tage in Deutschland bleiben.


Im März berichtet US-General David Perkins beim Global Force Symposium der Army in Alabama von einem ungewöhnlichen Waffeneinsatz. Demnach hätte ein Verbündeter der US-Truppen eine handelsübliche Flugdrohne, die im Handel für 200 $ erhältlich sei, mit einer 3 Mio. $ teuren Patriot-Abwehrrakete vom Himmel geholt.

Patriot-Abwehrrakete

Patriot-Abwehrrakete

Auch wenn der Abschuß erfolgreich verlaufen sei und die Kleindrohne keine Chance gegen die Patriot hatte, war der Einsatz der Boden-Luft-Abwehrrakete in diesem Fall ökonomisch nicht wirklich sinnvoll, wie Perkins ironisch Bilanz zog. Er befürchtet, daß der Gegner nun denken könnte: „Hey, ich kaufe einfach so viele 300-Dollar-Drohnen bei Ebay wie ich kann, bis alle Patriots verschossen sind“. Wer genau den Einsatz durchgeführt hat oder wo der Abschuß stattfand, verriet Perkins nicht, die Vermutungen weisen aber auf Israel oder die Türkei hin.

Wirtschaftlich ebenso irrsinnig ist es, zwei kleine unbemannte Flugsysteme mit einem Paar modifizierter Stinger-Luftabwehrraketen von Raytheon abzuschießen, wie es die Army National Guard im April auf der Eglin Air Force Base in Florida tut. Die Raketen zu einem Stückpreis von 38.000 $, die eine Reichweite von etwa 8 km haben und eine Geschwindigkeit von Mach 2.2 erreichen, waren hierfür extra mit Annäherungszündern ausgestattet, um in der Nähe des Zieles zu explodieren und nicht versehentlich daran vorbeizufliegen.

Und auch die Rechnung, nach der Israel Hunderte von 50.000 $ teuren Tamir-Abfangraketen auf die Selbstbau-Raketen der Hamas abfeuert, die kaum mehr als 200 $ kosten, geht nicht gerade auf.

Im Vorgriff auf die Chronologie: Im Juni 2018 feuert die israelische Armee nach eigenen Angaben tatsächlich eine Patriot-Rakete auf eine kleine Drohne, die sich von Syrien aus der Grenze genähert hatte. Noch schlimmer: Dem Armeesprecher in Tel Aviv zufolge habe die Abwehrrakete die Drohne verfehlt, doch immerhin habe sich das unbemannte Flugobjekt danach wieder von der Grenze entfernt. Laut einem syrischen Kommandeur war die Drohne Teil eines Einsatzes der syrischen Armee nahe der Stadt Quneitra auf den Golanhöhen.


Andererseits sollte nicht unterschätzt werden, welchen Schaden eine gut gezielte Drohne anrichten kann. Laut Presseberichten vom Juli 2017 wurde nämlich eine der größten Explosionen in der jüngsten Geschichte durch eine einzelne Drohne ausgelöst.

Der Inlands-Geheimdienst der Ukraine (SBU) glaubt, daß der Flugkörper, der eine Militärbasis in Balakliya in der Ostukraine infiltrierte, eine russische ZMG-1 Thermit-Handgranate trug, deren Abwurf eine Reihe von gigantischen Explosionen der Munitionslagerstätte verursachte, aus denen ein gigantischer Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Dollar resultierte - wie es zumindest in der Presse steht. Zudem wurde bei dem Angriff eine Person getötet und fünf weitere verletzt.

Ein ähnlicher Versuch, die Balakliya-Basis zu sprengen, hatte bereits im Dezember 2015 stattgefunden, als Drohnen 14 Granaten abwarfen. Damals wurden die Feuer von ukrainischen Soldaten gelöscht, bevor die Sache eskalierte, und eine ZMG-1 Granate soll sogar geborgen worden sein.


In Bezug auf Laser-Abwehrwaffen wird im März 2017 gemeldet, daß die Army mit einem 5 kW Laser der Waffenklasse experimentiert, die nun zum ersten Mal auf einem Kampffahrzeug zum Einsatz kommt. Der Mobile Expeditionary High Energy Laser 2.0 (MEHEL) ist eine verbesserte Version des original MEHL 2 kW Lasers, die jetzt auch über spezielle Anti-Drohnen-Fähigkeiten verfügt.

Während einer Übung in den USA, die Ende Februar und Anfang März stattfindet, wird das Fahrzeug mit dem Abschuß einzelner und mehrerer Drohnen der Gruppe 1 beauftragt, d.h., UVAs mit einem Gewicht unter 9 kg, die auf eine Höhe von über 1.200 Fuß (366 m) und mit einer Geschwindigkeit von bis zu 185 km/h fliegen. Die eingesetzten Drohnen sind eine Mischung von Starrflügler- und Quadrokopter-Fluggeräten.

Die Integration der Komponenten Radar und Hochenergielaser auf einer Plattform erweist sich als sehr erfolgreich und das System ist in der Lage, die Ziele selbständig zu erkennen und zu treffen.


Im gleichen Monat ist zu erfahren daß das Air Force Special Operations Command plant, innerhalb eines Jahres auf einer Lockheed AC-130 einen Kampflaser zu installieren und zu testen, der relativ wenig Kilowatt verbraucht. Bis zum Ende dieses Jahrzehnts soll dann eine hochenergetische Laseroffensiv- und -defensivwaffe auf einer AC-130 verbaut werden.

Lockheed Martin wird der Army zudem in den nächsten Monaten eine neue Laserwaffe mit 60 kW Leistung übergeben. Der kombinierte Faser-Laser verwendet mehrere einzelne Laser, die zusammen in einem einzigen Strahl fokussiert werden. Es ist ein großes Gerät, das aber auf einen gepanzerten LKW paßt. Ziel ist es, damit kleine Flugzeuge, Drohnen und Raketen zu bekämpfen.

HELIOS-Laserschiff Grafik

HELIOS-Laserschiff
(Grafik)

Im September veröffentlicht die Firma ein Video, das seine jüngsten Tests mit dem 30 kW Laserwaffensystem ATHENA (Advanced Test High Energy Asset) zeigt, die im Monat zuvor in Kooperation mit dem Space and Missile Defence Command (SMDC) auf der White Sands Missile Range in New Mexico durchführt wurden. Das bodengestützte ATHENA-System, das von einem Rolls-Royce-Turbogenerator angetrieben wird, gilt allerdings noch immer als Prototyp.

Bei den Tests werden fünf Drohnen des Modells MQM-170 Outlaw der Firma Griffon Aerospace mit einer Spannweite von 330 cm zerstört, indem der Laser die eigene Treibstoffquelle der Drohnen gegen sie einsetzt, die daraufhin brennend abstürzen.

Im März 2018 erhält Lockheed Martin hat einen Vertrag über 150 Mio. $ mit Optionen auf weitere 942 Mio. $ zur Entwicklung und Herstellung von zwei Hochenergie-Laserwaffen für die US-Marine.

Die neuen Systeme werden Lockheeds ersten Hochenergielaser und integrierten optischen Blender mit dem System HELIOS (High Energy Laser and Integrated Optical-Dazzler with Surveillance) zur Abwehr unbemannter Luftsysteme mit Fähigkeiten zur Überwachung und Aufklärung über große Entfernungen kombinieren. Sie sollen bis 2020 ausgeliefert werden. Der eine wird in einen Zerstörer der Arleigh-Burke-Klasse eingebaut, der andere zur Erprobung auf dem White Sands Missile Range der Army nach New Mexico geschickt.

Die taktische HELIOS-Laserwaffe baut in erster Linie auf der firmeninternen Forschung an dem ATHENA-System und dem ALADIN-Laser auf - und der erste 60 kW HELIOS-Laser wird im August 2022 an die US-Marine zur Integration in das Kriegsschiff USS Preble ausgeliefert, um nun unter halbwegs realistischen Bedingungen zu testen, ob sie sich zur Abwehr von Kamikaze-Drohnen und -Booten eignet.


HEL TVD
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Im August 2018 erteilt die US-Army den Firmen Dynetics, Lockheed Martin und ihren Partnern einen Auftrag in Höhe von 10 Mio. $ zur Fortsetzung der Entwicklung der nächsten Phase des High Energy Laser Tactical Vehicle Demonstrator (HEL TVD)-Programms, eines Laserwaffensystems der 100 kW Klasse. HEL TVD stützt sich dabei auf Technologien, die ursprünglich für das ATHENA-System, den ALADIN-Laser, das LANCE-Programm soqwie die HELIOS- und HEFL-Systeme entwickelt wurde.

Lockheed, Dynetics und ihre Partner firmieren unter dem Namen Team Dynetics, das einer von zwei Auftragnehmern ist, die sich um die Herstellung des Laser-Demonstrators bis 2022 bewerben. Der Gewinner wird seine Laserwaffe auf einen FMTV-Lastwagen der Armee installieren, um damit Feldtests durchzuführen.

Im November 2019 wird gemeldet, daß die Test-Laserwaffe ATHENA bei einem kürzlich durchgeführten Versuch auf einem Testgelände in Fort Sill, Oklahoma, mehrere Drohnen erfaßt, verfolgt und zerstört hat. Das Laserwaffensystem wurde dabei gegen eine Mischung aus Starrflügel- und Rotordrohnen eingesetzt.


Das US-Rüstungsunternehmen Raytheon wiederum testet am gleichen Ort bereits im April 2017 erfolgreich einen Hochenergielaser auf einem Kampfhubschrauber vom Typ Apache AH-64, wobei ein unbemanntes Ziel anvisiert und getroffen wird. Laut Raytheon ist dies das erste Mal, daß ein vollständig integriertes Lasersystem von einem Drehflügelflugzeug aus erfolgreich ein Ziel abschießt.

Laser-Helis Grafik

Laser-Kampfhubschrauber
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Das Problem besteht darin, daß das Lasersystem in der Lage sein muß, potentielle Ziele zu lokalisieren, zu identifizieren, zu verfolgen und zu zerstören, während der Hubschrauber manövriert, um effektiv zu sein. Dies gelingt durch die Verknüpfung des Laser-Pods mit einer Variante des Multi-Spectral-Targeting-Systems von Raytheon, dessen hochentwickelte elektrooptische Infrarotsensoren eine Strahlkontrolle über eine gemessene Sichtlinie von bis zu bis zu 1,4 km erlauben.

Bei den Tests werden UVA-Flüge in verschiedenen Höhen und mit unterschiedlichen Fluggeschwindigkeiten durchgeführt, um die Machbarkeit der Verwendung des Apache für Laserangriffe zu beweisen. Nähere technische Details des Laser-Pods werden nicht veröffentlicht.

Im September präsentiert Raytheon zudem einen Buggy, der mit einer Laserkanone bestückt ist. Bei dem Wagen handelt es sich um ein herkömmliches, offenes Polaris MRZR Geländefahrzeug, während das Lasergeschütz den Codenamen HELWS-MRZR trägt (High Energy Laser Weapon System). Zu dem mobilen Komplex gehören außerdem eine Zielbeobachtungsanlage und eine Stromquelle, die 20 – 30 ,Lichtschüsse‘ erlaubt. Der Laser kann auch an einen tragbaren Generator angeschlossen werden, um praktisch unbegrenzt zu feuern.

In einem veröffentlichten Video, das die Laserwaffe in Aktion zeigt, fungiert als Ziel eine Drohne (die allerdings brav in der Luft stillsteht), welche nach einiger Zeit zu rauchen beginnt und bald darauf abstürzt. Auf einem eingeblendeten Foto ist zu sehen, daß ein Teil der Drohe zerschmolzen ist. Bislang muß der Buggy aber völlig zum Stehen kommen, um das Ziel sicher zu treffen. Die Ingenieure arbeiten jedoch daran, daß die Laserkanone auch bei Fahrt zum Einsatz kommen kann. Die ersten Tests durch die US-Armee sind für den Dezember geplant. Das Ergebnis wäre ein Überwachungsfahrzeug, das überall Drohnen zum Brennen bringen kann.

Buggy mit HELWS-MRZR

Buggy mit HELWS-MRZR

Im März 2018 berichtet Raytheon, daß eine gerichtete Energiewaffe, die das Hochleistungs-Mikrowellenstrahl- und Hochenergielaser-System (HEL) der Firma kombiniert, während des diesjährigen Manöver Fires Integrated Experiment (MFIX) der US-Army in Fort Sill, Oklahoma, mehrere Drohnenschwärme ausgeschaltet habe.

Beim MFIX bestand der Ansatz darin, einen gerichteten Mikrowellenstrahl, der von einem festen Standort aus operiert, mit dem HEL-System zu kombinieren, das auf dem Dünen-Buggy der Armee installiert ist. Die Mikrowellenwaffe war so konzipiert, daß sie die Elektronik des Ziels stören oder zerstören sollte, während der Laser die Ziele, die er angriff, direkt zerstörte.

Laut Raytheon konnte die im Rahmen eines Auftrags des US Air Force Research Laboratory in Höhe von 2 Mi. $ entwickelte Mikrowelle mehrere UAV-Schwärme aufnehmen und 33 Drohnen in Losen von zwei oder drei gleichzeitig ausschalten. In der Zwischenzeit identifizierte, verfolgte und bekämpfte das HEL-System UAVs der Klasse I  und II und zerstörte zwölf davon in der Luft.


In Russland wiederum werden die ersten mobilen Luftabwehr-Lasersysteme im Dezember 2018 in den Erprobungsdienst gestellt. Die Mannschaften der auf mehreren Lastwagen aufgebauten Pereswet-Lasersysteme hatten ihre Einweisungen zuvor sowohl auf dem Stützpunkt der Moschaiski-Militärakademie für Raumfahrt als auch unmittelbar in den Herstellerbetrieben absolviert.

Pereswet war erstmals im März in einer Rede von Präsident Wladimir Putin der Öffentlichkeit vorgestellt worden. So gut wie alle Daten zu dem neuen Lasersystem unterliegen bislang strenger Geheimhaltung. Klar ist einzig, daß das Waffensystem Drohnen, Flugzeuge und Raketen zerstören soll.


Und falls Sie das Thema Laserwaffen noch weiter interessiert, verlinke ich hier (ausnahmsweise) auf einen langen und ausführlich bebilderten Artikel vom März 2018, der im Blog newatlas.com erschienen ist: Laser weapons: Is this the dawn of the death ray?


Zu den anderen Abwehrtechniken zählen die elektronischen Varianten. So wird im Mai 2017 berichtet, daß das Gefängnis Les Nicolles auf der britischen Kanalinsel Guernsey bis zum Sommer eine aus insgesamt zwanzig Störsendern bestehende unsichtbare Mauer installiert, die von keiner Drohne durchflogen werden kann. Zum Absturz gebracht werden die Drohnen allerdings nicht, nur das Signal zwischen Steuerungsmodul und Flugobjekt unterbrochen. Was dann mit der Drohne passiert, hängt von den vorinstallierten Einstellungen ab, d.h. entweder automatischer Rückflug oder sofortige Landung.

Rein technische wäre es auch möglich, die Drohne abstürzen zu lassen, was allerdings haftungsrechtliche Probleme mit sich bringt – etwa wenn die abgestürzte Drohne Schaden anrichtet. Die Entwickler des Sky Fence, die beiden britischen Firmen Drone Defence und Eclipse Digital Solutions, haben sich daher für die sanftere Variante entschieden, auch wenn die Störsignale nur 500 m (andere Quellen: 600 m) hoch reichen, damit der restliche Flugverkehr nicht betroffen wird.

Das Unternehmen bietet daneben u.a. auch noch ein kleines, leichtes und kompaktes Fangnetz in zwei Varianten an, um unerwünschte Drohnen aus bis zu 15 m Entfernung einzufangen (NetGun X1), sowie ein tragbares Störsender-System mit einer Reichweite von bis zu 1 km (Dynopis E1000MP).


Im Juli 2017 ist zu erfahren, daß am Langley Research Center der NASA an einem Softwaresystem namens Safeguard gearbeitet wird, das die Nähe von Drohnen zu FAA-Flugverbotszonen wie Flughäfen, militärischen Einrichtungen und Stadien überwacht. Kommen sie diesen Objekten zu nahe (wie nahe Behörden dies auch immer festlegen), weist Safeguard sie an zu landen.

Sollte die Drohne weiter fliegen, geht die Software – die unabhängig von der Flugsteuerungen der Drohne funktioniert – von einem Systemfehler aus und unterbricht die Stromversorgung, worauf die Drohne wie ein Stein vom Himmel fällt.


Es hat sich allerdings erwiesen, daß sich Drohnen mit noch ganz anderen – und zum Teil sehr viel einfacheren - Mitteln vom Himmel holen lassen, zumindest, wenn sie nicht allzu hoch fliegen. Im Sommer 2017 wird beispielsweise während eines Musikfestivals eine Kameradrohne versehentlich von einer Konfettikanone abgeschossen, und im Juli bringt ein Fan in Argentinien während eines Fußballspiels eine Drohne mit einer perfekt geworfenen Rolle Toilettenpapier herunter.

Im Juli 2017 kursiert in den Blogs zudem ein YouTube-Video, auf dem eine ziemlich heftige Methode gezeigt wird, eine Drohne zu zerstören – was allerdings nur funktioniert, weil diese in einer stabilen Warteposition in der Luft steht – und das Katana-Raketen-Schwert an einer Schiene heranrast. Man sollte derartige Hobby-Videos allerdings nicht allzu ernst nehmen...

SkyArcher Handheld Drone Inhibitor Grafik

Handheld Drone Inhibitor
(Grafik)


Ebenfalls im Jahr 2017 entwickeln die Designer von NextOfKin Creatives aus Taipeh in Taiwan im Auftrag des singapurischen Rüstungs- und Technologiekonzerns ST Engineering mehrere Versionen eines leichtgewichtigen, mobilen Drohnenabwehr-Gewehrs für den Ein-Mann-Betrieb.

Der bislang nur als äußerer Entwurf existierende Störsender namens SkyArcher Handheld Drone Inhibitor unterscheidet sich stark von den bisherigen militärisch-kantigen Produkten, indem er mit seinen abgerundeten Ecken und dem ausziehbaren Griff eine bequeme Paßform für verschiedene Benutzer ermöglicht. Dabei soll die visuelle Sprache Verteidigung und Schutz darstellen, auch wenn das Teil wie eine Waffe aussehen mag.



Zwischenfälle


Im Januar 2017 wird ein 38-jähriger Mann wegen rücksichtsloser Gefährdung in Verbindung mit einem Drohnenunfall angeklagt, der während der Pride-Parade im Juni 2015 in Seattle passierte. Nach Angaben der Behörden flog Paul Skinner eine 1 kg schwere Drohne über der Parade, als diese gegen ein Gebäude prallte und in die Menge taumelte. Schließlich schlug sie einer 25-jährigen Frau gegen den Kopf, die eine nicht unerhebliche Gehirnerschütterung erlitt. Skinner stellte sich freiwillig.

Im Februar wird Skinner zu 30 Tagen Gefängnis und einer Geldstrafe von 500 $ verurteilt. Es sei das ersten Mal, daß ein Drohnenpilot in den USA eine Gefängnisstrafe erhält.


Bei einem ähnlichen, wenn auch weit weniger schädigenden Vorfall Anfang Januar steuert ein Pilot während Dreharbeiten eine Drohne in die Space Needle, was in der drohneneigenen Aufnahme gut zu verfolgen ist. Das Seattle Police Department identifiziert den Piloten durch die Seriennummer der Drohne. Und obwohl die Space Needle in keiner Weise beschädigt wird, erwägt die Stadt Seattle auch in diesem Fall eine Gefährdungs-Klage.


Schwerwiegender ist ein Zwischenfalls, der ebenfalls Anfang Januar aus Mosambik gemeldet wird. Hier berichtet die afrikanische Fluggesellschaft Linhas Aereas de Mosambique (LAM), daß eines ihrer Boeing 737-700 Flugzeuge mit 86 Personen an Bord mit einer Drohne kollidiert sei, als es sich dem Flughafen in Tete näherte. Das Flugzeug landete jedoch sicher und ohne Verletzungen. Die LAM-Crew dachte zunächst, daß das Flugzeug einen Vogel getroffen hätte, fand aber nach der Landung zahlreiche Schnitte und Risse in der rechten Seite des Nasenkonus, was auf eine Kollision mit einem größeren Objekt hindeutet.

Wenn das Objekt, das den Jet getroffen hat, als Drohne bestätigt wird, wäre der Vorfall der erste weltweit, bei dem ein ferngesteuertes Fluggerät tatsächlich mit einem Passagierflugzeug zusammengestoßen ist. Die früheren Berichte über Kollisionen mit Passagierflugzeugen hatten sich der Drone Manufacturers Alliance zufolge alle als falsch herausgestellt.


Ende Januar kollidiert auf der Autobahn A99 nahe Germering in Oberbayern eine 1,2 kg schwere Drohne mit einem Auto, wobei die Front des Wagens beschädigt wird, die Autofahrerin und ihre Beifahrerin jedoch unverletzt bleiben. Im Gegensatz zu den bisherigen Unfälle seit die Drohne jedoch auf der Fahrbahn gestanden, als das Auto sie erfaßte und in Tausende Splitter verwandelte.

Nach einem Presseaufruf meldet sich der Drohnenpilot bei der Polizei, es ist ein 51 Jahre alter Münchner. Ihm zufolge sei die Drohne wegen eines technischen Defekts oder eines Bedienfehlers weggeflogen, außer Sicht geraten und dann wohl auf der Autobahn gelandet. Die Beamten ermitteln nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Mann.


Im Mai 2017 stürzt im Petco Park in San Diego eine Drohne vom Typ GoPro Karma bei einem MLB-Spiel zwischen die Zuschauer, kollidiert glücklicherweise aber nur mit einem leeren Platz in den oberen Reihen des Stadions. Beamte des San Diego Police Department können den Betreiber außerhalb des Parks stellen. Der junge Blogger hatte die Kontrolle über sein Fluggerät verloren.

Angeklagt wird der Drohnenpilot nicht, da die Behörden mit den neuen Regeln der Federal Aviation Commission für Drohnenflüge nicht vertraut und sich daher nicht sicher sind, wie die Anklage überhaupt lauten könnte.


Etwas anders verläuft ein Zwischenfall im Juni, als ein „weißer erwachsener Mann mit weißen Haaren, der ein weißes Auto fuhr“ eine (weiße?) Drohne in eine Hochspannungsleitung fliegt – worauf rund 1.600 Menschen in der Silicon-Valley-Stadt Mountain View ihren Strom verlieren. Der Stromausfall dauerte etwa drei Stunden, führte zu einer Evakuierung der Stadtbibliothek und kostete Zehntausende von Dollar. Zeugen sagten den Beamten, die den Vorfall untersuchten, daß der Drohnenoperator nach dem Crash vom Tatort geflüchtet sei.


Ende Juni 2017 müssen zwei Flugzeuge, die in Colorado Waldbrände bekämpfen, ihre flammhemmenden Nutzlasten wegen herumfliegender Drohnen vorzeitig abwerfen – eine Verschwendung, die den US Forest Service pro Flugzeug zwischen 8.000 und 10.000 $ kostet. Die Polizei von Durango ermittelt zwei Personen, die Drohnen über das Feuer geflogen hatten, und leitet die Informationen zu den Piloten an den Forest Service weiter.


Mitte Juli wird in Riga ein russischer Staatsbürger festgenommen, der seine Drohne über das Verteidigungsministerium gesteuert hat. Der Mann wird zusammen mit seinem ferngesteuerten Fluggerät von der Militärpolizei aufgegriffen und an die zivile Polizei übergeben. Nähere Angaben zum Drohnenpiloten macht das Ministerium nicht.

In Lettland ist der Einsatz von Drohnen in der Nähe von militärischen Anlagen ohne offizielle Genehmigung verboten. Die Regierung hatte erst Anfang Juli eine neue Verordnung erlassen, wonach Drohnen sich dem Verteidigungsministerium nur bis auf 50 m nähern dürfen. Von anderen Militäranlagen müssen 500 m Abstand gehalten werden.

Drohnenperspektive

Drohnenperspektive


Anfang August 2017 landet ein ziviler Fotograf und Amateur-Drohnenpilot seinen DJI-Quadrocopter vom Typ Parrot Bebop auf dem Deck der in Invergordon, Schottland, angedockten HMS Queen Elizabeth, dem neuesten und modernsten Flugzeugträger Großbritanniens – ohne daß es jemand bemerkt.

Der Drohnenoperator, der nur unter dem Arbeitsnamen Black Isle Images bekannt ist, behauptet später, daß er nicht die Absicht gehabt hatte, tatsächlich auf dem Träger zu landen, doch ein plötzlicher Windstoß hätte die Windsensoren der Drohne ausgelöst, die das Fluggerät als Vorsichtsmaßnahme sofort auf das Deck des Flugzeugträgers setzten. Der Fotograf machte dann ein Bild vom Flugdeck und flog die Drohne wieder weg.

Alarmierender ist jedoch: Als der Vorfall gemeldet wird, zeigen sich die Behörden von der Sicherheitsverletzung nicht besonders betroffen. Nachdem er seine Drohne zurückgesteuert hatte, entschloß sich der Fotograf nämlich zu gestehen und sprach mit der Polizei, die das Schiff bewachte. Demnach sei niemand an Deck gewesen, da sie beim Abendessen am Ufer waren. Der Drohnenbetreiber hinterließ den Behörden seine Kontaktinformationen, wurde aber nie kontaktiert.


Im gleichen Monat sichtet die italienische Polizei im Himmel über dem Vatikan eine Drohe und schickt daraufhin einen Hubschrauber los, um das verdächtige unbemannte Fluggerät abzufangen. Trotz aller Mühe können die Ordnungshüter den Besitzer aber nicht ausfindig machen. Der Vatikan war aus Sicherheitsgründen vor einiger Zeit zu einer Flugverbotszone erklärt worden. Auch Touristen dürfen dort keine Drohnen starten.


Als sich im August 2017 in einer Containerlagerstation im Hafen von Tianjin, China, eine Serie von Explosionen ereignet, bei der über hundert Menschen getötet und Hunderte von Feuerwehrmännern und anderen Personen verletzt werden, wird die Arbeit der Rettungskräfte durch Drohnen verkompliziert, die von Amateurbetreibern, Medienvertretern und Beamten der öffentlichen Verwaltung über dem Katastrophengebiet fliegen gelassen werden. Bereits wenige Tage später führt das Militär, das für den Luftraum zuständig ist, Restriktionen ein, um einen Wiederholungsfall zu vermeiden.


Im September berichtet die Presse, daß Flugzeugpiloten im deutschen Luftraum immer häufiger durch Drohnen behindert werden. Zahlen der Deutschen Flugsicherung zufolge haben die Piloten im Umfeld großer Flughäfen bis Ende August schon 60 Zwischenfälle gemeldet. Im gesamten Vorjahr gab es 64 Vorfälle, 2015 nur 14.

Die meisten Behinderungen werden im Großraum des Frankfurter Flughafens gemeldet, wo es in diesem Jahr bereits elf Vorfälle gab. Piloten im Raum Berlin-Tegel meldeten neun Behinderungen durch Drohnen, in Düsseldorf wurden fünf gemeldet. Bisher sind Hobby-Drohnen für das Radar nicht zu erkennen, weshalb sie für die Flugsicherung sichtbar gemacht werden müssen, wie deren Vorsitzender fordert.


Ebenfalls im September veröffentlichen Wissenschaftler der Virginia Polytechnic Institute and State University (Virginia Tech) einen Bericht über ihre Versuche, die Gefährdung für Menschen durch herabfallende Drohnen abzuschätzen. Zu diesem Zweck hatten sie, ähnlich wie bei Sicherheitstests bei Autos, Drohnen in voller Geschwindigkeit gegen Puppen als Crashtest-Dummys fliegen oder aus einer Höhe von 5,5 m auf sie abstürzen lassen. Untersucht wurde dann, welche Hals- und Kopfverletzungen dies zur Folge haben kann.

Wenig überraschend sind Drohnen umso gefährlicher, je schwerer und größer sie sind. Die kleinsten untersuchten Drohnen mit 1,2 kg stellen nur ein geringes, wenn auch nicht zu ignorierendes Risiko dar, die größeren mit einem Gewicht bis zu 11 kg sind dagegen ziemlich gefährlich, allein schon wegen ihrer Masse. Nach der Studie (‚Ranges of Injury Risk Associated with Impact from Unmanned Aircraft Systems’) ist die Hälfte der Abstürze gesundheitsgefährdend.


In Kanada prallt im Oktober ein Passagierflugzeug mit einer Drohne zusammen. Die Linienmaschine der Fluggesellschaft Skyjet mit sechs Fluggästen und zwei Besatzungsmitgliedern an Bord stößt beim Anflug auf den Flughafen von Québec in einer Höhe von 450 m und rund 3 km vom Flughafen entfernt mit dem unbemannten Fluggerät zusammen, wird aber nur leicht beschädigt und kann ohne Probleme landen. Informationen zur Art der Drohne und zu ihrem Piloten werden nicht bekannt.

Kanada hatte im März dieses Jahres die Vorschriften verschärft: Demnach dürfen Drohnen nicht mehr näher als 5,5 km an Flughäfen heranfliegen und eine Höhe von 90 m nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 25.000 kanadischen Dollar (umgerechnet etwa 16.900 €) oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden.


Etwas skurril wirkt eine Meldung vom November 2017 aus der der japanischen Stadt Ogaki. Bei einer Robotertechnologiemesse in einem der Stadtparks fliegt ein 4 kg schwerer Quadrokopter über einer Menschenansammlung und wirft aus der Luft Süßigkeiten in die Menschenmenge.

Plötzlich verliert er an Höhe und stürzt selbst in die Menge, wobei sechs Menschen im Alter von fünf bis 48 Jahren leicht verletzt werden, hauptsächlich handelt es sich um Kratzer und Prellungen. Den Organisatoren zufolge hatte der 37-jährige Drohnenpilot, der auch von der Polizei befragt wurde, eine Genehmigung des Verkehrsministeriums, die Drohne während der Veranstaltung zu bedienen.


Ebenfalls im November 2017 berichtet die Presse von einem illegalen Drohnen-Einsatz über zwei NFL-Stadien in Kalifornien, bei dem ein Mann, der nicht öffentlich identifiziert wurde, Flugblätter aus der Luft fallen ließ, um sein ‚Anti-Medien-Manifest‘ zu verbreiten.

Die Zuschauer im Levi-Stadion in Santa Clara denken anfangs, daß kostenlose Souvenirs fallen gelassen werden, dabei handelt es sich tatsächlich um eine Seite mit einem roten X (The Red ‚X‘ Society) sowie einem langen Text, der sich auf den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten bezog und darauf, daß die Fernsehsender von gewissen Interessengruppen übernommen worden sind.

Als die Polizei daraufhin eine Beobachtungswarnung für das Gebiet herausgibt, schickt der Betreiber seine Drohne über das Oakland Coliseum, um den Stunt zu wiederholen und seinen Aufruf auch dort zu verteilen. Die Behörden reagieren sehr empfindlich – und eine schnelle Fahndung durch das FBI, die California Highway Patrol und örtliche Strafverfolgungsbehörden führt dazu, daß bald darauf ein Verdächtiger in Gewahrsam genommen wird.

 

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